Wildcampen in der Schweiz
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Wildcampen in der Schweiz

Für ihre atemberaubenden Landschaften bekannt, eignet sich die Schweiz perfekt für ein Wildcamping-Abenteuer.

Für ihre atemberaubenden Landschaften bekannt, eignet sich die Schweiz perfekt für ein Wildcamping-Abenteuer. Doch ist Wildcamping in der Schweiz überhaupt erlaubt? Und was sollte man bei einem solchen Abenteuer beachten? Wir klären auf und haben eine Übersicht zu den wichtigsten Regeln und Verhaltenstipps rund um das Thema Wildcampen in der Schweiz zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze

Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über das Wildcampen oder das freie Übernachten im Camper außerhalb von offiziellen Campingplätzen werden in der Schweiz kantonal geregelt. Mehr zu den Richtlinien der einzelnen Kantone findest du weiter unten. Die Hoheit liegt letzten Endes aber bei den Gemeinden, die eigene Regeln und Verordnungen festlegen können.

Empfehlung: Gehe auf Nummer sicher und erkundige dich immer vor Ort bei der jeweiligen Gemeinde oder bei der örtlichen Polizeistelle, wenn du außerhalb der offiziellen Camping- oder Stellplätzen übernachten möchtest.

Das Wichtigste in Kürze

«Wildes» Übernachten im Wohnmobil, im Van oder im Auto

Einmaliges Übernachten an öffentlichen Orten

Es gelten die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückseigentümers. Erkundige dich immer vor Ort.

Auf öffentlichen Parkplätzen

Auf öffentlichen Parkplätzen müssen die Signalisierungen und Parkzeitbeschränkungen beachtet werden. Parkgebühren sind oft auch nachts zu bezahlen. Das geparkte Fahrzeug muss auf einem offiziellen Parkplatz stehen und in die Parklücke passen. Kein Campingverhalten (z. B. keine Tische oder Stühle aufstellen).

Auf Raststätten

Erkundige dich vor Ort, ob eine einmalige Übernachtung erlaubt ist. Achte auf Parkzeitbeschränkungen, blaue Zone und Gebühren für Übernachtungen.

Rastplätze

Rastplätze dienen der Kurzzeiterholung für Autofahrer. Die Parkplätze dafür sind weiß gekennzeichnet und können daher ohne zeitliche Begrenzung und kostenlos genutzt werden. Rastplätze sind in erster Linie für Chauffeure gedacht, aber auch Autofahrer und Camper mit Wohnmobilen oder Wohnwagen dürfen dort rasten (ohne Campingverhalten, keine Stühle/Tische/Markise aufstellen).

Darf man im Auto auf einem Parkplatz übernachten?

In der Schweiz sind die Regeln für das Campen im Auto nicht einheitlich. In einigen Kantonen oder Gemeinden gilt das Übernachten im Auto als wildes Campen und ist deshalb verboten. In Ausnahmefällen wird es oft toleriert, besonders dann, wenn als Argument das Bedürfnis nach Schlaf angeführt wird.

«Wildes» Übernachten mit Zelt oder Biwak

Begriffserklärung: Biwakieren – Übernachten ohne Zelt unter freiem Himmel, in einem Iglu oder in einer Schneehöhle. Campieren – Übernachten in einem kleinen Zelt außerhalb von offiziellen Campingplätzen.

«Wildes» Übernachten mit Zelt oder Biwak

Das gilt es grundsätzlich zu beachten:

Unbedenklich ist das Biwakieren und das Campieren für eine Nacht oberhalb der Waldgrenze, auf alpinen Wiesen oder im felsigen Gelände, außerhalb von Schutzgebieten.

2.

Auf Privatgrundstücken sollte immer die Erlaubnis der Besitzerin oder des Besitzers des Grundstücks eingeholt werden.

3.

Not-Biwakieren ist grundsätzlich immer erlaubt. Unter Notbiwak versteht man, aufgrund einer misslichen Lage zu einem spontanen Biwak gezwungen zu sein.

Übernachte nicht in der Nähe von Hütten und Alpen, falls doch, kontaktiere die Hütte oder den Bauern im Voraus und schlage eine Entschädigung für die Nutzung der sanitären Anlagen vor und konsumiere in der Hütte respektive kaufe Produkte auf der Alp.

Erkundige dich im Voraus, wo die Schutzgebiete liegen, dort ist das freie Campieren ausdrücklich verboten.

Meide ökologisch sensible Standorte und Lebensräume von Tieren (z.B. Feuchtgebiete und Waldgrenzen)

Hier ist das Wildcampen in der Schweiz verboten

1. Campen in Naturschutzgebieten

2. Campieren im Schweizerischen Nationalpark

3. Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten

4. Campieren in Wildruhezonen

5. Campieren dort, wo ein allgemeines Betretungsverbot herrscht

Du findest alle Schutzgebiete aufGeo Admin.

Hier ist das Wildcampen in der Schweiz verboten

Das gilt es grundsätzlich zu beachten

Kein Lärm, keine Spuren

Kein Lärm, keine Spuren

Respektiere die Privatsphäre anderer Menschen und achte auf die Nachtruhe. Auch die Tierwelt hat ein Recht auf einen ruhigen Schlaf. Vermeide Lärm und Belästigungen und hinterlasse den Platz in einem sauberen Zustand.

Abwasch und Dusche

Abwasch und Dusche

Erledige den Abwasch nicht direkt an Gewässern und entsorge das Restwasser auch nicht darin. Verwende biologisch abbaubares Spülmittel und Zahnpaste. Sich im Bach oder Fluss zu waschen ist erlaubt, das Duschmittel sollte aber umweltverträglich sein oder ganz weggelassen werden.

Das «große Geschäft»

Das «große Geschäft»

Verrichte dein Geschäft nur, wenn es sein muss und nicht in der Nähe von Gewässern. Fäkalkeime können den Tieren schaden. Verwende einen Plastiksack, um dein Toilettenpapier wieder mitzunehmen oder verbrenne es (nicht bei Waldbrandgefahr), nachdem du deine Hinterlassenschaft vergraben hast. Wahre Wildcamper:innen haben immer eine kleine Gartenschaufel dabei oder greifen auf eine praktische Trockentrenntoilette zurück.

Feuer

Feuer

In einigen Gebieten ist es verboten, Feuer zu machen. Wildtiere werden dadurch vertrieben. Achte deshalb auf Schilder, die darauf hinweisen. Sei auf jeden Fall vorsichtig, wenn du ein Feuer machst. Verwende bereits existierende Stellen und beachte die aktuelle Gefahrensituation bezüglich Waldbränden. Im Tessin und in Italien empfehlen wir, nie ein offenes Feuer zu machen.

Regelungen in den verschiedenen Kantonen

Im Aargau ist eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz (sofern kein explizites Verbotsschild besteht) oder auf Grundstücken mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers (jedoch ohne Campingverhalten, d.h. keine Stühle rausstellen, Markise ausfahren, etc.). Letztendlich gelten aber die einzelnen Gemeindeverordnungen, daher ist es empfehlenswert, sich bei der Gemeinde zu erkundigen.

Wildes Campen in Appenzell ist generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Für die Übernachtung mit dem Camper auf Parkplätzen unbedingt Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort beachten. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen).

Weder in Basel Stadt noch in Basel Land ist das Übernachten außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Übernachten mit dem Camper auf Parkplätzen ist nicht erlaubt.

In Bern ist es generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Zur Übernachtung mit dem Camper auf Parkplätzen unbedingt Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort beachten, es gibt keine kantonale Regelung. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen).

In Freiburg ist Wildcampen generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Übernachten mit dem Camper auf Parkplätzen ist nicht erlaubt (nur auf offiziellen Stellplätzen).

Generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Übernachten mit dem Camper auf Parkplätzen ist nicht erlaubt.

In Glarus ist Wildcampen generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Zur Übernachtung mit dem Camper auf Parkplätzen unbedingt Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort beachten, es gibt keine kantonale Regelung. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen).

Generell nicht erlaubt in Graubünden, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Zur Übernachtung mit dem Camper auf Parkplätzen unbedingt Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort beachten, es gibt keine kantonale Regelung. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen).

Im Jura ist Wildcampen generell verboten. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Gemeinde über die Möglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die entsprechende Genehmigung einzuholen.

In Luzern ist es, auf Grundstücken, die der Gemeinde gehören, erlaubt, sofern es die Gemeinde nicht ausdrücklich verbietet. Auf Privatgrund und auch im Wald nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers. Not-Biwakieren ist erlaubt. Wo es nicht durch das Straßenverkehrsgesetz, die Eidg. Jagdbannverordnung oder durch die Grundstückeigentümer (Private, Gemeinden) explizit verboten ist, ist das Übernachten im Fahrzeug (ohne Campingverhalten) erlaubt.

In Neuenburg ist Wildcampen generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers auf privatem Grund. Zur Übernachtung mit dem Camper auf Parkplätzen unbedingt Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort beachten, es gibt keine kantonale Regelung. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen).

Willst Du im Kanton Nidwalden außerhalb eines Campingplatzes übernachten, solltest Du den zuständigen Grundstückseigentümer befragen. Nur mit seinem Einverständnis ist Wildcampen gestattet. Eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze oder Not-Biwakieren ist erlaubt. Übernachten mit dem Camper auf Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Wildcampen ist generell erlaubt für eine Nacht im Kanton Obwalden. Wichtig ist, dass Campingesetz vom Kanton zu beachten. Dieses sagt: 1" Zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung außerhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden. 2" Das einmalige Übernachten erfolgt auf eigenes Risiko.

Wildcampen in Schaffhausen ist generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Zur Übernachtung mit dem Camper auf Parkplätzen unbedingt Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort beachten, es gibt keine kantonale Regelung. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen).

Im Kanton Schwyz ist Wildcamping nicht erlaubt. Das kurzzeitige Campieren im Wald ist mit dem Einverständnis des jeweiligen Eigentümers gestattet. Untersagt ist jedoch das Befahren von Waldstraßen mit Motorfahrzeugen zu diesem Zweck. Grundsätzlich ist beim jeweiligen Grundeigentümer vorgängig das Einverständnis zum Campieren, Biwakieren oder Abstellen der Wohnmobile, Camper etc. einzuholen. Zur Übernachtung mit dem Camper auf Parkplätzen unbedingt Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort beachten, es gibt keine kantonale Regelung. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen).

Generell ist Wildcampen in Solothurn nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Zur Übernachtung mit dem Camper auf Parkplätzen unbedingt Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort beachten, es gibt keine kantonale Regelung. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen).

Wildcampen im Kanton St.Gallen ist generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Zur Übernachtung mit dem Camper auf Parkplätzen unbedingt Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort beachten, es gibt keine kantonale Regelung. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen).

Wildcampen im Tessin ist generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze. Das Übernachten auf Rastplätzen oder Parkplätzen mit dem Camper/Auto ist nicht erlaubt.

Wildcampen im ThurgauGenerell nicht erlaubt, außer Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Zur Übernachtung mit dem Camper auf Parkplätzen unbedingt Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort beachten, es gibt keine kantonale Regelung. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen).

Generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Übernachtung auf Parkplätzen mit dem Camper ist grundsätzlich erlaubt, sofern es nicht verboten bzw. eingeschränkt ist. z.B. durch "nächtliches Parkverbot" oder "zeitlich beschränktes Parken erlaubt".

Generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Zur Übernachtung mit dem Camper auf Parkplätzen unbedingt Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort beachten, es gibt keine kantonale Regelung. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen).

Wildcampen im Wallis ist generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Übernachten auf Rastplätzen oder Parkplätzen mit dem Camper/Auto ist nicht erlaubt.

Wildcampen im Kanton Zürich ist generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Übernachten im Wald: einmalige und einzelne Übernachtung, ohne Aufbau zusätzlicher Einrichtungen, erlaubt. Übernachtung auf Parkplätzen mit dem Camper ist grundsätzlich erlaubt, sofern es nicht verboten bzw. eingeschränkt ist. z.B. durch "nächtliches Parkverbot" oder "zeitlich beschränktes Parken erlaubt".

Wildcampen in Zug ist generell nicht erlaubt, außer eine Nacht im Gebirge oberhalb der Baumgrenze, Not-Biwakieren oder mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers auf privatem Grund. Übernachtung auf Parkplätzen mit dem Camper ist grundsätzlich erlaubt, sofern es nicht verboten bzw. eingeschränkt ist. z.B. durch "nächtliches Parkverbot" oder "zeitlich beschränktes Parken erlaubt".

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Inputs bitte direkt an hello@nomady.camp mit dem Betreff «Wildcamping».

Die Informationen zu den Kantonen beziehen sich auf [TCS Switzerland] (https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/camping-insider/ratgeber/reisevorbereitung/wild-campen-in-der-schweiz.php#anchor_10a3edb9_Accordion-Zug).

Bei Nomady gibt es sowohl für Nächte im Zelt als auch für die freie Übernachtung im Fahrzeug genau so wilde und doch absolut legale Alternativen. Die Plätze befinden sich bei meist privaten Gastgeber:innen und oft an Orten, die sonst nicht zugänglich sind. Auch hinsichtlich der Naturkulisse stehen die Angebote der wilden Alternative in nichts nach.

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